Wissenswertes über Heizölverbraucheranlagen - §78 c WHG

Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten

Auch im Hochwasserfall darf kein Heizöl austreten, deshalb werden an Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten strengere Anforderungen gestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie im nachstehenden Informationsblatt.