Veröffentlicht am: 30.10.2024
Wissenswertes über Heizölverbraucheranlagen - §78 c WHG
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten
Auch im Hochwasserfall darf kein Heizöl austreten, deshalb werden an Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten strengere Anforderungen gestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie im nachstehenden Informationsblatt.